Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB's der Tennisschule KUHR

  1. Nach Abgabe der Anmeldung sind die Kursgebühren zu zahlen.

  2. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung und der Abgabe tritt der Vertrag in Kraft.

  3. Wenn die Gruppen kleiner werden als ursprünglich geplant, erhöhen sich die Kosten für das Training entsprechend pro Trainingsteilnehmer bzw. wird die Trainingsgebühr pro Stunde dementsprechend auf die übrige Anzahl der Trainingsteilnehmer umgelegt bzw. angepasst.

  4. Die Wahl der Tennislehrer/Übungsleiter für die jeweilige Unterrichtsstunde ist der Tennisschule KUHR vorbehalten.

  5. Einzel-Unterrichtsstunden die nicht 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden, müssen vom Teilnehmer bezahlt werden.

  6. Versäumte Spieltermine vom Kursteilnehmer können nicht nachgespielt werden. Dies gilt für Einzeltraining und für durchlaufende Gruppenkurse.

  7. Jeder Tennislehrer/Übungsleiter der Tennisschule KUHR ist berechtigt, an berufsspezifischen Aus- und Weiterbildungslehrgängen teilzunehmen. Sollte dadurch oder durch Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund ein Tennislehrer/Übungsleiter nicht in der Lage sein, den Unterricht zu erteilen, so ist die Tennisschule KUHR berechtigt, einen Ersatz zu stellen oder die Stunde nachspielen zu lassen.

  8. Außerdem gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tennisschulen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tennisschulen

 

Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule KUHR geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule KUHR kommt nach Anmeldung zustande. Die Tennisschule KUHR ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei.

 

  1. Training

    Unser Leistungsangebot umfasst Gruppen- und Einzeltraining. Das Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und max. 4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen (ab 5 Spielern) werden nur bei Vorlage besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule KUHR kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

  2. Aufsicht bei Kindern

    Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Tennislehrers/Übungsleiters Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

  3. Ausschluss vom Training

    Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Tennislehrers/Übungsleiters keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der bzw. die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

  4. Ausgefallene Stunden

    Sofern individuell vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 48 Stunden vor dem Termin informieren. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene individuell/sporadisch vereinbarter Trainingstermine werden nach Möglichkeit nachgespielt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb von 6 Monaten nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. In diesem Fall entfällt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde entfallende Trainingsentgelt. Diese Regelung kann auf das halbjährige Saisontraining (im Jugend- und Erwachsenenbereich) nicht angewandt werden. In diesem Fall gehen bei witterungsbedingten Ausfallstunden (sowohl bei Einzel- als auch Gruppentraining) z.B. durch Regen, Sturm etc. die ersten beiden Ausfallstunden zu Lasten des Trainingsteilnehmers und ab der dritten Ausfallstunde wird mit 50:50 abgerechnet.

  5. Haftung

    Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  6. Mängelrügen und Gewährleistung

    Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und / oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen. Wenn höhere Gewalt (plötzlich einsetzende Kriege, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien) oder sonstige Umstände vorliegen, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht bzw. erlischt der Anspruch auf Erstattung.

  7. Datenschutz

    Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.